„Wirtshäuser sind das Herz eines Dorfes. Wir möchten uns aktiv für ihren Erhalt einsetzen.“
Durch die aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation sind Wirtshäuser in ihrer Existenz massiv bedroht. Sterben Wirtshäuser aus, liegt auch das gesellschaftliche Leben in den Ortschaften brach. Daher setzen wir uns für den Erhalt der Wirtshäuser ein, indem wir eine Kooperation von örtlichen Unternehmen und Wirtshäusern anstreben, die für beide – und natürlich auch für die Mitarbeiter – eine Bereicherung darstellt.
Projektidee:
Vor allem im ländlichen Bereich wird die Kalkulation im Unternehmen immer knapper. Aufgrund von nicht so ausgereifter Infrastruktur sind betriebliche Aufwendungen oft höher und die Wettbewerbssituation häufig schwierig. Um gutes Personal zu bekommen und halten zu können, bedarf es meist einer überkollektiv-vertraglichen Entlohnung.
Der Mitarbeiter, der in heimischen Betrieben arbeitet, verdient im Vergleich zu „Auswärts-Arbeitenden“ weniger und wird es sich nur schwer leisten können, jeden Tag eine warme Mahlzeit in einem Wirtshaus einzunehmen.
So ist es in der Vergangenheit auch immer mehr abgekommen, dass Mitarbeiter regionaler Betriebe im Wirtshaus essen oder dort ihr Essen bestellen. Viele Wirtshäuser waren im Umkehrschluss aufgrund fehlender Auslastung gezwungen, ihre Abo-Essen einzustellen oder kochen nur noch zu bestimmten Zeiten aus. Dies wiederum wirkt sich auf die regionalen Arbeitsplätze aus, da sich die Anstellung mehrerer Kellner und Köche nicht mehr rentiert.
Für die Gemeinde bedeutet eine derartige Entwicklung einen Rückgang an Kommunalsteuererträgen sowie unbelebte oder gar leer stehende Wirtshäuser, die das Ortsbild nicht unbedingt verschönern.
Gegenwärtige Situation:
Bis zu einem Betrag von 4,40 Euro täglich kann ein Unternehmen seine Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsbefreit bei der Konsumation eines Mittagessens unterstützen. Der Mitarbeiter muss die Mahlzeit entweder direkt im Betrieb einnehmen oder in einer Gaststätte konsumieren. Voraussetzung dafür ist, dass in der Gaststätte ein Vollmenü angeboten wird.
Seit 1. Juli 2020 wurde dieser Beitrag aufgrund der Corona-Krise sogar auf 8,- Euro pro Tag angehoben, um den Konsum zu erhöhen. (gilt aktuell bis 31.12.2020)
Projektziel:
Der Unternehmer soll sich pro gestützter Mahlzeit in Höhe des sozialversicherungs- und steuerbefreiten Normalbeitrags von 4,40 Euro von der Gemeinde 1,– Euro zurückholen können, sodass der Zuschuss vom Unternehmen nur noch 3,40 Euro beträgt.
Einerseits soll das verbilligte, warme Mittagessen beim Mitarbeiter zu einem besseren Einklang von Arbeits- und Privatleben führen. Andererseits soll der Unternehmer dabei von der Gemeinde gestützt und zu dieser freiwilligen Sozialleistung motiviert werden.
Durch die Wiederbelebung der Wirtshäuser, würde es zur Belebung ganzer Ortschaften kommen. Das wäre sowohl für die örtliche Bevölkerung als auch den regionalen Tourismus wichtig und ein wesentlicher Beitrag für die regionale Wirtschaft, u.a. in Form von zusätzlichem Personalbedarf und Erhöhung der Kommunalsteuerabgabe.
Hier nochmal alle Zahlen auf einen Blick:
Höchstmöglicher Betrag für steuerliche Nutzung seitens des Unternehmers:
von 01.07.2020 bis 31.12.2020: 8,00 Euro
davor und danach: 4,40 Euro
Unternehmer zahlt welchen Betrag?
Die Höhe des Betrages steht ihm frei. Es ist allerdings sinnvoll das Mittagessen maximal bis zum Höchstbetrag, der sozialversicherungs- und steuerbefreit ist (bis 31.12. 8,00 Euro, danach 4,40 Euro) zu unterstützen.
Der Mindestbetrag als Fördervoraussetzung beträgt 4,40 Euro.
Die Gemeinde zahlt welchen Betrag?
Die Gemeinde bezahlt 1,– Euro an den Unternehmer für jeden Zuschuss von 4,40 Euro, die er für das Mittagessen seiner Mitarbeiter bezahlt. D.h. nach Fördererhalt beträgt der Zuschuss für den Unternehmer nur noch 3,40 Euro.
Welchen Betrag zahlt der Mitarbeiter?
Der Mitarbeiter bezahlt den Restbetrag. D.h. die Differenz aus Kosten für die Mahlzeit abzüglich dem Zuschuss durch das Unternehmen.
Gemeinderatsanträge einbringen:
Ein Ziel und nächster Schritt des Projektes ist es, Gemeinderatsanträge in den jeweiligen Gemeinden einzubringen.
Sollte es in den Gemeinden keine Möglichkeit eines Abo-Essens geben, sollte mit den Wirten Kontakt aufgenommen werden, um zu klären, ob bei regelmäßiger Inanspruchnahme die Möglichkeit bestünde, ein Angebot in Form eines Abo-Essens für Mitarbeiter regionaler Unternehmen einzuführen.
Zudem gilt es, mit Unternehmern der Ortschaften in Kontakt zu treten und zu klären, ob sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten. Wichtig wäre auch eine Aufklärung über die buchhalterischen Hintergründe und dass beispielsweise keine Kosten durch einen Steuerberater anfallen würden.
Umfrage zum "Erhalt von Wirtshäusern":
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