Kärntner Raumordnungsgesetz

"Todesstoß für die Gemeinden durch Landflucht!?"

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Kärntner Landesregierung beschließt neues Raumordnungsgesetz

Das neue Raumordnungsgesetz beschäftigt sich vorrangig mit den Widmungen in den Gemeinden. Gestärkt werden sollen vor allem die Orts- und Stadtkerne, um einer Zersiedelung entgegenzuwirken. Das Bauen außerhalb der Siedlungsschwerpunkte soll gestoppt, Einkaufszentren in die Zentren geholt werden.

„Zersiedelte Landschaften, leere Ortskerne, hohe Infrastrukturkosten – Experten zufolge leidet Kärnten in puncto Raumordnung an Fehlern der 60er und 70er Jahre.“ (Quelle)

Seitens der FPÖ Kärnten gab es keine Zustimmung zum neuen Gesetzesentwurf. Der Grund dafür lag in folgenden Punkten, die negative Auswirkungen für Gemeinden und Bürger haben:

  • Kompetenzen und Autonomie der Gemeinden werden beschnitten
  • Neuwidmungen außerhalb der Siedlungsschwerpunkte werden praktisch unmöglich gemacht
  • Gemeinden haben im Raumordnungsbeirat keine Parteienstellung mehr
  • Abwanderung der Bevölkerung aus peripheren Regionen wird beschleunigt
  • Eingriff in Eigentumsrechte*
  • Einschränkungen bei Neuwidmungen

„Wir haben unsere Haltung unter Einbindung unserer Bürgermeister und somit unter Prüfung der Praxistauglichkeit abseits des Schreibtisches erarbeitet.“
(FPÖ-Obmann Gernot Darmann)

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* Gemeindeautonomie bei Widmungsfragen:

Bauflächen, die seit mehr als 20 Jahren gewidmet, aber nicht bebaut sind, müssen von den Gemeinden rückgewidmet werden. Zum Teil ohne, dass den Grundstückseigentümern eine Entschädigung gezahlt werden muss.

Der Druck auf die Gemeinden, Rückwidmungen einzuleiten, wird sich mit diesem Gesetz massiv erhöhen. Die Gemeinden werden mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert werden und es werden Entschädigungsansprüche auf sie zukommen. Rechtsstreitigkeiten und gravierende Probleme für Bürgermeister sind damit vorprogrammiert.

Das neue Raumordnungsgesetz stellt damit einen Anschlag auf den ländlichen Raum dar und schränkt die Gemeindeautonomie bei Widmungsfragen ein. Die Entscheidungsfreiheit bei Widmungen soll aber bei der Gemeinde liegen. Es darf keine Zwangsmaßnahmen gegen die Gemeinden geben.

Das geplante Gesetz berücksichtigt zudem auch zu wenig die unterschiedlichen Ausgangslagen der 132 Kärntner Gemeinden. Dies ist jedoch zwingend notwendig, da man nicht alle Gemeinden über einen Kamm scheren kann.

 

Mobilisierungsabgabe:
Die im Vorfeld viel diskutierte Mobilisierungsabgabe wird es nicht geben.

Seeboden

Zweitwohnsitze:
Zweitwohnsitze sollen mit dem neuen Gesetz ebenfalls bekämpft werden. Erreicht werden soll das durch eine klare Abgrenzung von touristischen und Freizeit-Nutzungen. Für Freizeit-Nutzungen wird es schwieriger, eine Widmung zu erhalten.

Das neue Gesetz wurde in der Regierungssitzung am 23. März 2021 im Kärntner Landesrat beschlossen.
Am 29. April wurde es schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Landtag beschlossen. Die FPÖ stimmte gegen das neue Kärntner Raumordnungsgesetz.

FPÖ-Darmann: Keine Zustimmung der FPÖ Kärnten zum neuen Kärntner Raumordnungsgesetz

Beschränkung der Kompetenzen der Gemeinden, Eingriff in Eigentumsrechte und Einschränkungen bei Neuwidmungen als Hauptargumente für die Ablehnung

Zum neuen Raumordnungsgesetz, das heute (23.03.21) in der Regierungssitzung beschlossen worden ist, hält FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann fest, dass es seitens der FPÖ Kärnten keine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf im Landtag geben wird. Obwohl der Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes bereits im August 2019 in Begutachtung gegangen sei und es mehrere intensive Verhandlungsrunden zwischen Vertretern der Landtagsparteien und unter Einbeziehung der Fachbeamtenschaft gegeben habe, beinhalte der nun vorliegende Gesetzestext noch immer viele problematische Inhalte, die für die FPÖ eine Zustimmung keinesfalls möglich machen würden.

„Wir haben unsere Haltung unter Einbindung unserer Bürgermeister erarbeitet. Zwar konnten einige der ursprünglich geplanten Änderungen auf unsere Initiative hin entschärft bzw. verhindert werden – so ist beispielsweise die „Widmungsabgabe“ gefallen – doch gibt es immer noch zahlreiche Bereiche, die für die Gemeinden, aber auch für die Bürger negative Auswirkungen haben werden“, erklärt Darmann. So werden die Kompetenzen und die Autonomie der Gemeinden beschnitten, Neuwidmungen außerhalb der Siedlungsschwerpunkte werden praktisch unmöglich gemacht und die Gemeinden haben zukünftig im Raumordnungsbeirat keine Parteienstellung mehr. Zudem ist zu befürchten, dass sich das vorliegende Raumordnungsgesetz zu einem Turbo entwickeln könnte, der die Abwanderung der Bevölkerung aus peripheren Regionen beschleunigt. Außerdem greift das Gesetz in Eigentumsrechte ein, denn Bauflächen, die seit mehr als 20 Jahre gewidmet, aber nicht bebaut sind, müssen von den Gemeinden rückgewidmet werden, und zwar zum Teil ohne dass sie den Grundstückeigentümern eine Entschädigung zahlen müssen. Hier sind langwierige Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert und die Bürgermeister vor Ort werden in schwierige Situationen gebracht.

„All das sind Argumente, die gegen das neue Gesetz sprechen. Außerdem geht das Hauptargument für die Novellierung des Raumordnungsgesetzes – nämlich die Zersiedelung des Landes zu verhindern – ins Leere. Denn die Zersiedelung hat schon in der Vergangenheit stattgefunden. Ein neues Gesetz kann und soll nur in die Zukunft gerichtet sein, es taugt aber nicht dafür, vergangene Fehler rückgängig zu machen“, betont der FPÖ-Chef abschließend. 

Parlamentarische Anfrage:

Anfrage vom 24.02.2021:

Aus aktuellem Anlass bezüglich des Verkaufs des Bahnhofes Kirchbach haben wir eine parlamentarische Anfrage eingebracht. Darin haben wir vor allem den Verbleib und die weitere Nutzung der Strecke erfragt und wollten Informationen zum Verkauf des Bahnhofes einholen.

< Zur Anfrage

Presseberichte:

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